Archive for Juli, 2008
Handyvertrag mit Camcorder
Handyvertrag mit Camcorder - einfach Videos aufnehmen
Im Rahmen sogenannter Handybundles erhalten Neukunden bzw. Bestandskunden, die ihren Handyvertrag verlängern, in der Regel einen ausgewählten Tarif samt subventioniertem Mobiltelefon und einer weiteren Zugabe. Häufig besteht diese aus einem anderen technischen Gerät, wie beispielsweise einem Camcorder, mit welchem digitale Videoaufnahmen in höchster Qualität gemacht werden können.
Nimmt der Kunde ein solches Angebot wahr, erhält er oftmals also zweierlei Vergünstigungen: Auf der einen Seite wird sein Mobiltelefon bis auf einen Grundbetrag von oftmals wenigen Euro subventioniert. Das heißt, der Anbieter erlässt dem Kunden den eigentlichen Kaufpreis (der je nach Gerät zwischen 100 und 500 € liegen kann) weitestgehend, während der Kunde auf der anderen Seite auch einen Camcorder zu einem vergünstigten Preis erwerben kann.
Bedenkt man, dass die Ersparnis im direkten Vergleich zum Einzelkauf beider Geräte somit schnell bei mehreren hundert Euro liegen kann, erscheint ein solches Angebot über einen Handyvertrag mit Camcorder bereits sehr attraktiv. Noch interessanter wird dieses aber unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich beide Geräte ideal ergänzen. Zwar können auch die meisten Mobiltelefone mittlerweile Videos aufnehmen, jedoch nur in einer sehr geringen Auflösung. Wer also statt statischer Bilder lieber dynamische und bewegungsreiche Videos machen will, der muss so oder so oftmals zu einem Camcorder greifen. Wird dieser also ebenfalls im Rahmen des Handyvertrages vergünstigt, kann man folgerichtig den ansonsten notwenigen Kauf eines teilweise sehr teuren Gerätes umgehen.
Handyvertrag mit Kaffeemaschine
Eine Kaffeemaschine zum Handyvertrag - geschenkt
Möchte man einen neuen Handyvertrag abschließen, so sollte man die Angebote unterschiedlicher Mobilfunkanbieter genau miteinander vergleichen. Viele Anbieter unterscheiden sich mittlerweile nicht nur in Bezug auf die Tarife und die angebotenen Handys.
Viele Anbieter stellen ihren Neukunden spezielle Prämien zur Verfügung, die bei Abschluss eines Vertrages ausgehändigt bzw. zugeschickt werden. Auf diese Weise möchten sich Mobilfunkanbieter von der Konkurrenz abheben und das Unternehmen in einem positiven Licht dastehen lassen.
Unter anderem ist es denkbar, dass bei Abschluss eines Vertrages eine Prämie in Form eines Elektrogerätes inbegriffen ist. Diese sind in vielen Fällen zum einen teuer, zum anderen nützlich, so dass diese von den Kunden sehr gut angenommen werden. Eine denkbare Prämie zu einem Handyvertrag ist eine Kaffeemaschine. Dieses Gerät wird im Alltag stets benötigt und es gibt es auch in hochwertigen Ausfertigungen.
Vor Abschluss eines Vertrages lohnt es sich in jedem Fall, nicht nur die Preise zu vergleichen, sondern sich außerdem zu informieren, welcher Anbieter welche Prämie zur Verfügung stellt. Ist beispielsweise ein Kauf einer Kaffeemaschine, sowie der Abschluss eines Handyvertrages geplant, so sollte man schauen, ob man beides miteinander verbinden kann. So spart man entsprechende Anschaffungen.
Die Angebote verschiedener Mobilfunkanbieter sollten demnach vor Abschluss eines Vertrages miteinander verglichen werden.
No commentsHandyvertrag mit Notebook
Wer einen Handyvertrag abschließt, der erhält in der Regel mehrere verschiedene Dinge: Zum einen wird dem neuen Kunden eine sogenannte SIM-Karte zur Verfügung gestellt, mit welcher sich der Benutzer gegenüber seinem Anbieter als Kunde ausweist. Mit dieser SIM-Karte kann der Kunde den von ihm gewählten Tarif verwenden, so dass seine Gespräche, SMS und sonstigen Leistungen gemäß der vereinbarten Preistabelle abgerechnet werden.
Des Weiteren subventioniert der Anbieter ein Mobiltelefon. Das heißt, der Kunde erhält ein Handy zu einem vergünstigten Preis. Während dieser im Normalfall bei bis zu mehreren hundert Euro liegen kann, verringert er sich nun auf teilweise bis zu einem Euro.
Zusätzlich oder alternativ zu dieser Vergünstigung bieten viele Mobilfunkunternehmen auch weitere subventionierte Hardware an. Diese besteht in den häufigsten Fällen aus einem Notebook, das der Kunde kostenlos oder für einen Aufpreis von wenigen Euro erhält, während er im Falle des Kaufes ohne gekoppelten Handyvertrag wesentlich mehr zahlen müsste.
Die Finanzierung von Handyvertrag und Notebook
Diese Notebooks werden häufig durch den Einkauf in großen Mengen teilfinanziert. Würde der private Verbraucher beispielsweise 500 € für ein Gerät zahlen, kann das Mobilfunkunternehmen diesen Stückpreis durch die Bestellung großer Mengen um 20% oder mehr verringern.
Obwohl viele Kunden davon verblüfft sind, ein Notebook kostenlos zu erhalten, sollte bedacht werden: Auch aktuelle Mobiltelefone bewegen sich in ähnlichen Preissegmenten wie die tragbaren Computer. Ein gut ausgestattetes Handy kann beispielsweise ebenfalls 500 € oder mehr beim Einzelkauf kosten. Folglich macht es für die Anbieter in finanzieller Hinsicht kaum einen Unterschied, ob sie ein Mobiltelefon oder ein Notebook subventionieren.
Wird beides angeboten, also sowohl ein Handy, als auch ein Laptop, besteht das Mobiltelefon meist aus einem einfachen Basismodell, welches günstig vom Telekommunikationsunternehmen erworben werden kann. In diesem, genau wie im obigen Fall der Alternativsubventionierung, muss der Kunde entscheiden, ob er mehr Wert auf ein günstiges Notebook oder ein subventioniertes Mobiltelefon legt.
No commentsHandyvertrag mit PC
Beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages erhalten Kunden in der Regel ein stark vergünstigtes Handy. Während dieses im Normalfall bis zu mehrere hundert Euro kosten kann, werden in Verbindung mit einem Handyvertrag so unter Umständen nur noch einige wenige Euro fällig. Alternativ oder in Verbindung damit bieten einige Unternehmen sogar vollwertige PCs an.
Diese werden dabei genau wie die Mobiltelefone subventioniert. Das heißt, der Mobilfunkanbieter vergünstigt den PC, um den Vertrag für potentielle Kunden noch attraktiver zu gestalten. Denn ein PC wird im Gegensatz zu Mobiltelefonen oftmals mit vergleichsweise höheren Anschaffungskosten in Verbindung gebracht. Bietet das Unternehmen also einen solchen für einen Euro an, hat dies oftmals eine wesentlich stärkere Signalwirkung auf den Kunden, als ein vergleichbar günstiges Mobiltelefon. Es sollte jedoch bedacht werden, dass der Preisunterschied zwischen hochwertigen Mobiltelefonen und Computern mittlerweile nicht mehr sonderlich groß ausfällt: Auch ein Handy kann im Falle guter Ausstattung schnell 500 € oder mehr kosten.
Zudem beziehen die Unternehmen die PCs in der Regel in großen Mengen, so dass sie wesentlich geringere Stückkosten zu verzeichnen haben, als dies bei einem Privatkäufer der Fall wäre. Dadurch macht es aus finanzieller Hinsicht nur selten einen Unterschied, ob der Anbieter seine Mobilfunkverträge mit einem subventionierten Handy oder einem ebensolchen PC koppelt.
Werden Handyverträge sowohl mit einem Telefon, als auch mit einem PC offeriert, geschieht dies oftmals auf Kosten der technischen Ausstattung des Erstgenannten. Ein solches Angebot ist jedoch ideal für all jene, die wenig Wert auf umfangreiche technische Features in Bezug auf das Handy legen, dafür jedoch auf günstige Art und Weise einen PC erwerben wollen.
Handyvertrag ohne Schufa
Wer einen Handyvertrag abschließt, muss in der Regel nur wenige Voraussetzungen erfüllen. Eine Anforderung ist jedoch oftmals die folgende: Der Kunde muss einen nicht negativen Schufa-Eintrag vorweisen.
Die Schufa ist ein Kreditunternehmen, welches anderen Unternehmern Auskunft über die Bonität einer Person gibt. Hat diese beispielsweise bisher regelmäßig ihre Rechnung gezahlt und ist nie in langanhaltenden Verzug gekommen, so ist der Schufa-Eintrag positiv. Dies impliziert eine ausreichende Kreditwürdigkeit, so dass das Telekommunikationsunternehmen keine Bedenken bezüglich einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden hat.
Fällt dessen Eintrag jedoch negativ aus, zeigt dies dem Anbieter, dass der Kunde in der Vergangenheit eine – aus Sicht der Unternehmen – zweifelhafte Zahlungsmoral an den Tag gelegt hat. Ein negativer Eintrag kann somit beispielsweise dann entstehen, wenn die Person zuvor bereits Vertragskunde bei einem Mobilfunkunternehmen war, dort jedoch die Rechnungen nicht gezahlt oder erst nach mehrfacher Mahnung beglichen hat. Ist der Schufa-Eintrag negativ, wird die Person regelmäßig als Kunde abgelehnt. Dies bedeutet, dass das Mobilfunkunternehmen den Vertragsabschluss verweigert.
Nur selten können Handyverträge auch mit einen negativen Schufa-Eintrag abgeschlossen werden. Anbieter, die auf diese Sicherheit verzichten, sind nur selten im Einzelhandel aktiv. Stattdessen erfolgt der Vertrieb in der Regel über das Internet. Um der hohen Risikoquote, die durch die Annahme von Kunden mit Schufa-Einträgen entsteht, gerecht zu werden, versehen die Anbieter ihre Verträge zudem oftmals mit höheren Nutzungskosten, als dies bei anderen Verträgen der Fall ist. Somit stellt sich für den potentiellen Kunden natürlich schnell die Frage, ob ein solcher Vertrag überhaupt lohnenswert ist.
Die Alternative besteht in der Beantragung einer Prepaid-Karte. Diese ist nicht mit einer Mindestlaufzeit verbunden und erfordert auch nicht die gängige Schufa-Auskunft. Dafür fallen im Vergleich zu Vertragstarifen auch hier die Gesprächskosten meist höher aus. Zudem werden Mobiltelefone weniger stark vergünstigt.
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